Wichtige Hinweise zum Ahlerstedter Apfeltag
Zusage
Eine Zusage zum Apfeltag erhalten Sie nur schriftlich oder per Mail (wenn E-Mail bekannt).
Standzuweisung und Aufbau
Das Veranstaltungsgelände befindet sich in 21702 Ahlerstedt, Holzhäuser Straße 16a beim Backhaus.
Der Standplatz wird am Markttag vom Marktmeister ab 8:00 Uhr zugewiesen. Der Aufbau darf ab Zuweisung stattfinden. Ein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes besteht nicht. Die Rechte aus der Zuweisung sind nicht übertragbar.
Strom
Stromanschluss liegt in der Nähe, den weiteren Transport bitte selbst organisieren (Kabeltrommel 50 m, Steckdosen etc. sind mitzubringen). Alle Ver- und Entsorgungsleitungen sind so zu verlegen, dass sie keine Unfallgefahr für die Besucher darstellen.
Standgeld
Aus organisatorischen Gründen bitten wir nach Zusage / Standbestätigung um Vorabüberweisung des Standgeldes bis zum 05. Oktober 2025.
Kontoinhaber: Dorferneuerungsverein Ahlerstedt e.V.
Kreissparkasse Stade IBAN: DE62 2415 1116 0000 9532 08
Verwendungszweck: Name Nachname, Apfeltag 2025
Verkaufszeit
Die Verkaufszeit ist von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Verkehrsregelung
Es ist nicht zulässig während der Verkaufszeit mit den Kraftfahrzeugen über den Marktplatz zu fahren.
Rettungsgassen müssen eingehalten werden. Es dürfen daher in den Gängen und Durchfahrten oder vor und zwischen den zugewiesenen Marktständen kein Leergut, Waren, Gerätschaften o.ä. abgestellt werden.
Das Abstellen von PKWs am zugewiesenen Verkaufsstand ist nur nach Absprache gestattet.
Sauberhalten des Marktplatzes
Nach Beendigung des Marktes hat der Markthändler seinen Standplatz und dessen Umgebung besenrein zu verlassen. Alle Verpackungen, Grünabfälle, sowie alle anderen Abfälle sind von dem Markthändler mitzunehmen. Die Standplätze müssen am Sonntag bis spätestens 19:00 Uhr nach der Veranstaltung geräumt sein.
Haftpflicht und Versicherung
Das Betreten des Marktes geschieht auf eigene Gefahr.
Der Dorferneuerungsverein Ahlerstedt e.V. haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des eigenen Personals. Jede weitere Haftung des Dorferneuerungsverein Ahlerstedt e.V. für jede Art von Schäden ist ausgeschlossen.
Mit der Zuweisung eines Standplatzes wird keinerlei Haftung, insbesondere auch nicht für die Sicherheit der von den Markthändlern oder deren Gehilfen:innen eingebrachten Waren, Geräten und dergleichen übernommen.
Die Markthändler haften gegenüber dem Dorferneuerungsverein Ahlerstedt e.V. für alle sich aus der Marktbenutzung ergebenden Schäden, die von ihnen, ihren Gehilfen:innen oder Lieferanten:innen verursacht werden. Ihnen obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorliegt. Sie haben den Dorferneuerungsverein Ahlerstedt e.V. unter Verzicht auf Regress von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten gegen den Dorferneuerungsverein Ahlerstedt e.V. erhoben werden können.
Zur Deckung von Haftpflichtschäden haben die Markthändler auf Verlange des Dorferneuerungsverein Ahlerstedt e.V. den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Sonstiges
Es sind die allgemeinen Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung, die Unfallverhütungsvorschriften, das Bundesseuchengesetz, die Vorschriften über die öffentliche Sicherheit und die lebensmittelrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Die Anweisungen der Marktleitung des Dorferneuerungsverein Ahlerstedt e.V. sind zu befolgen.
Den zuständigen Behörden ist jederzeit der Zutritt zu den Geschäften, Standflächen und Fahrzeugen zur Ausübung ihrer Amtsgeschäfte zu gestatten und zu ermöglichen. Die Markthändler sind verpflichtet, den Behörden über ihr Geschäft Auskunft zu geben und auf Verlangen alle für die Ausübung ihres Berufes und die Zulassung zum Markt erforderlichen Nachweise vorzulegen.
Diese Nachweise haben die Markthändler während der Marktzeit stets bei sich zu führen; das gilt auch für die Gesundheitszeugnisse nach dem Bundesseuchengesetz.
Sollte auf Grund höherer Gewalt (Unwetter, Sturm, etc.) die Veranstaltung ausfallen, so besteht gegenüber dem Dorferneuerungsverein Ahlerstedt e.V. kein Anspruch auf Rückerstattung des Standgeldes sowie etwaige entstandene Kosten oder entgangenem Gewinn.
Dem Aussteller ist es nicht gestattet, seinen Stand individuell zu beschallen.
Ahlerstedt, 08.05.2025